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Uni-Journal Jena07/15

Planbare Wissenschaftskarrieren

Neue Richtlinie regelt Zeitverträge für den Forschernachwuchs

Die Friedrich-Schiller-Universität (FSU)

geht einen weiteren Schritt, um ihrem

wissenschaftlichen Nachwuchs best-

mögliche Arbeitsbedingungen zu bie-

ten: Als eine der ersten Universitäten in

Deutschland hat sie sich eine verbindli-

che Richtlinie für die Ausgestaltung von

Zeitverträgen mit ihren wissenschaftli-

chen Angestellten gegeben. Diese regelt

neben der Laufzeit von Arbeitsverträgen

auch den Umfang der Beschäftigung

sowie die konkreten Beschäftigungsin-

halte und damit die entscheidenden Pa-

rameter, die eine Promotionsarbeit, eine

Habilitation oder ein Forschungsprojekt

planbar machen.

Die Regelung sieht vor, dass Promo-

vierende in der Regel einen Dreijahres-

vertrag erhalten. In der Postdoc-Phase

wird zunächst ein Vertrag über zwei

Jahre geschlossen, danach entscheidet

ein individueller Karriereplan über die

darauf folgende Laufzeit des Vertrages.

„Diese Regelung ist neu und soll zu

einem relativ frühen Zeitpunkt nach der

Promotion eine Orientierung über die

angestrebte berufliche Entwicklung er-

möglichen und Klarheit schaffen über die

angestrebten Qualifikationsziele“, betont

Personaldezernentin Dr. Uta Bock. Mög-

lichst schnell solle deshalb eine spezielle

Handreichung für die Karrieregespräche

erarbeitet werden. Im Drittmittelbereich,

so die neue Richtlinie, sollen sich die Ver-

träge an den Vorgaben und Erfordernis-

sen des Projektes und seiner Laufzeit

orientieren. Außerdem legt die Richtlinie

regelmäßige Mitarbeitergespräche zwi-

schen allen befristet Beschäftigten und

ihren Vorgesetzten fest, in denen es u. a.

um Arbeitsaufgaben, Arbeitsumfeld, die

Zusammenarbeit sowie Veränderungs-

und Entwicklungsperspektiven geht.

„Die Richtlinie bietet jungen Wis-

senschaftlern am Beginn ihrer Karriere

ein gutes Stück Planungssicherheit“,

sagt Prof. Dr. Uwe Cantner. „Ein si-

cherer Arbeitsplatz ermöglicht es, sich

auf das eigene Forschungsvorhaben

oder die Promotionsarbeit zu konzen-

trieren und damit wissenschaftlich vo-

ranzukommen“, so der Vizepräsident

für wissenschaftlichen Nachwuchs und

Gleichstellung. Das sei im Interesse der

Nachwuchskräfte und im Interesse der

Universität, schließlich gewinne sie als

Arbeitgeber an Attraktivität für den For-

schernachwuchs.

Auch wenn an der FSU bereits jetzt

etwa zwei Drittel der Nachwuchskräfte

auf Haushaltsstellen Erstverträge (nach

dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz)

von mindestens zwei Jahren bekommen

haben, geht die Universität mit ihrer

neuen Regelung über das in der Wis-

senschaft bisher übliche Maß deutlich

hinaus. „Bislang haben sich nur wenige

Universitäten überhaupt verbindliche

Richtlinien gegeben“, weiß Uwe Cantner.

„Ein wichtiger Schritt“

Als einen wichtigen Schritt für die

Universität bezeichnet auch Franziska

Meichsner die Verabschiedung der Richt-

linie. „Die Universität bekennt sich damit

zu ihrer Verantwortung für die wissen-

schaftliche Zukunft“, so die Doktorandin,

die sich im Vorstand der Promovieren-

denvertretung „DR.FSU“ und im „Netz-

werk Mittelbau“ engagiert. „Besonders

freue ich mich, dass bei der finalen

Gestaltung der Richtlinien unsere Anre-

gungen so umfangreich berücksichtigt

wurden.“ Damit sei sichergestellt, dass

die neuen Regelungen den aktuellen

Bedürfnissen von Nachwuchswissen-

schaftlerinnen und -wissenschaftlern ge-

recht werden. Neben dem verlässlichen

Rahmen einer gesicherten Beschäfti-

gung schätzt Franziska Meichsner auch

die vorgesehenen Karrieregespräche

positiv ein.

Dr. Karsten Gäbler, wie Meichsner

Mitglied des „Netzwerks Mittelbau“,

sieht die nun verabschiedete Regelung

lediglich als ersten Schritt einer notwen-

digen Reform. „Die zweifellos positiven

Aspekte der Richtlinie können nicht

über die grundsätzliche Misere an den

Hochschulen hinwegtäuschen“, so der

wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehr-

stuhl für Sozialgeografie. „Trotz Min-

destvertragslaufzeit und – zumindest im

Postdoc-Bereich – angestrebter Vollzeit-

beschäftigung bleiben die Arbeitsverhält-

nisse ja immer noch befristet und über

all dem schwebt das Damoklesschwert

des Wissenschaftszeitvertragsgeset-

zes.“ Hier sei zu einer echten Verbesse-

rung der Beschäftigungsbedingungen

ganz klar die Politik aufgefordert, die

Grundfinanzierung der Hochschulen zu

erhöhen, um sinnvolle Verstetigungen

zu ermöglichen.

Auch der Personalrat hatte in der Ver-

gangenheit die Arbeitsbedingungen der

wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter in den Qualifikations-

phasen immer wieder als kritisch be-

wertet, wie der Personalratsvorsitzende

Karsten Horn sagt. „Wir sind daher sehr

froh, dass wir gemeinsam mit anderen

Akteuren die Möglichkeit hatten, einen

Formulierungsvorschlag für die Verbes-

serung dieser Beschäftigungsverhält-

nisse einzubringen.“ Die meisten die-

ser Anregungen seien in die Richtlinie

eingeflossen und müssten nun in der

Praxis mit Leben erfüllt werden. Mit der

Regelung erreiche die FSU – auch im

bundesweiten Vergleich – eine durchaus

fortschrittliche Entwicklungsstufe für die

Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sagt

Horn.

Die neue Richtlinie ist Teil eines um-

fassenden Gesamtkonzepts für die Kar-

riereentwicklung des wissenschaftlichen

Nachwuchses, das eine Arbeitsgruppe

unter der Leitung von Vizepräsident

Cantner derzeit erarbeitet. Dazu sollen

in den kommenden Monaten ein Dau-

erstellenkonzept sowie einTenure-Track-

Konzept vorgelegt werden. Auch hier

optimistisch, die Bedingungen erheblich

verbessern zu können, appelliert Prof.

Cantner insbesondere an die Politik:

„Wir brauchen finanzielle Rahmenbe-

dingungen, die den für die Qualität ei-

ner Universität kontinuierlich notwen-

digen personellen Erneuerungsprozess

nicht gefährden, die es uns aber auch

ermöglichen, qualifizierte Wissenschaft-

lerinnen und Wissenschaftler langfristig

zu binden.“ Dies sei ein entscheidendes

Kriterium für die deutschen Hochschu-

len, um im internationalen Wettbewerb

um die besten Köpfe zu bestehen. US

AlsAnsprechpartner

zurAusgestaltung

vonArbeitsverträgen

mitwissenschaftli-

chenMitarbeiterin-

nenundMitarbeitern

stehtdasDezernat

fürPersonalangele-

genheitenzurVer-

fügung.

DieRichtlinieistfür

Universitäts-Ange-

hörigeeinsehbarim

HanFRIEDunter:

www.hanfried.uni

-

jena.de.

DasHausfürden

wissenschaftlichen

Nachwuchs(„Zur

Rosen“)istdiezent-

raleAnlaufstellefür

Promovierendeund

PostdocsanderUni-

versitätJena.Ihnen

bietetdieUniversität

mitderneuenRicht-

liniezurAusgestal-

tungvonbefristeten

Beschäftigungsver-

hältnissenjetztmehr

Planungssicherheit.

Foto:Kasper

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