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Proje te

Menschenrechte im Kaukasus

Juristen aus Jena und der georgischen Hauptstadt Tiflis vernetzen sich in

einem Projekt zur Internationalisierung des georgischen Strafverfahrens

Seit 1999 ist Georgien im Europarat,

seit 2014 gilt ein Assoziierungsabkom-

men mit der Europäischen Union (EU)

und immer wieder äußert die ehema-

lige Sowjetrepublik den Wunsch, Teil

der NATO zu werden. Eindeutig sucht

Georgien die Nähe zu Europa. Doch

die enge Zusammenarbeit mit der EU

bringt auch vielfältige Herausforderun-

gen und Verpflichtungen für das kleine

Land im Kaukasus mit sich – beispiels-

weise für das Rechtssystem.

Um die Ausbildung von Juristen in

Georgien zu verbessern und insbeson-

dere die Annäherung an europäisches

Strafrecht voranzutreiben, arbeiten

Rechtswissenschaftler der Universität

Jena und der Staatlichen Universität Tif-

lis in den kommenden drei Jahren inten-

siv zusammen. »Internationalisierung

und Europäisierung der georgischen

Strafverfahren« lautet der Titel des

dreijährigen Projektes, das im Septem-

ber begonnen hat und von der Volkswa-

genStiftung mit 250000 Euro gefördert

wird. Zum einen bekommen dadurch

georgische Nachwuchswissenschaft-

ler ein Stipendium für ihre Promotion

und einen Forschungsaufenthalt in

Deutschland. Zum anderen finanziert

das Projekt regelmäßige Arbeitstreffen

in Deutschland und Georgien sowie

eine Summer School im georgischen

Batumi, an der Studierende aus beiden

Ländern teilnehmen können.

»Mit der Mitgliedschaft im Europarat

hat sich Georgien stärker an Europa

gebunden und damit auch an die eu-

ropäische Menschenrechtskonvention

und den europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte in Straßburg«, erklärt

Prof. Dr. Edward Schramm, der das

Projekt leitet. »Gleiches gilt für den In-

ternationalen Strafgerichtshof in Den

Haag. Die von diesen Institutionen

vorgegebenen Standards müssen also

bei der nationalen Rechtsprechung

bzw. im Strafverfahren berücksichtigt

werden.« Für Georgien sei diese Frage

hochaktuell, denn in Den Haag werden

derzeit mögliche Kriegsverbrechen aus

dem russisch-georgischen Konflikt von

2008 untersucht. »Die georgische Straf-

justiz muss bei der Verfolgung solcher

Kriegsverbrechen mit den internatio-

nalen Gerichtshöfen kooperieren und

dafür braucht es sowohl Strukturen als

auch rechtliche Rahmenbedingungen«,

erklärt der Strafrechtsexperte.

Handbuch soll entstehen

Darüber hinaus erhält die Schwarz-

meer-Republik durch das Assoziie-

rungsabkommen erhebliche Subventio-

nen von der EU. Auch hier fordert der

westliche Partner rechtliche Verfahren,

die dafür sorgen, dass die Mittel recht-

mäßig verwendet werden. Im Rahmen

des Projektes soll u. a. ein Handbuch

zum europäisierten und internationa-

len Strafrecht entstehen.

T E X T: S E BA S T I A N H O L L S T EI N

Justitia – Hüterin der Gerechtigkeit.