Rubrik
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Proje te
Menschenrechte im Kaukasus
Juristen aus Jena und der georgischen Hauptstadt Tiflis vernetzen sich in
einem Projekt zur Internationalisierung des georgischen Strafverfahrens
Seit 1999 ist Georgien im Europarat,
seit 2014 gilt ein Assoziierungsabkom-
men mit der Europäischen Union (EU)
und immer wieder äußert die ehema-
lige Sowjetrepublik den Wunsch, Teil
der NATO zu werden. Eindeutig sucht
Georgien die Nähe zu Europa. Doch
die enge Zusammenarbeit mit der EU
bringt auch vielfältige Herausforderun-
gen und Verpflichtungen für das kleine
Land im Kaukasus mit sich – beispiels-
weise für das Rechtssystem.
Um die Ausbildung von Juristen in
Georgien zu verbessern und insbeson-
dere die Annäherung an europäisches
Strafrecht voranzutreiben, arbeiten
Rechtswissenschaftler der Universität
Jena und der Staatlichen Universität Tif-
lis in den kommenden drei Jahren inten-
siv zusammen. »Internationalisierung
und Europäisierung der georgischen
Strafverfahren« lautet der Titel des
dreijährigen Projektes, das im Septem-
ber begonnen hat und von der Volkswa-
genStiftung mit 250000 Euro gefördert
wird. Zum einen bekommen dadurch
georgische Nachwuchswissenschaft-
ler ein Stipendium für ihre Promotion
und einen Forschungsaufenthalt in
Deutschland. Zum anderen finanziert
das Projekt regelmäßige Arbeitstreffen
in Deutschland und Georgien sowie
eine Summer School im georgischen
Batumi, an der Studierende aus beiden
Ländern teilnehmen können.
»Mit der Mitgliedschaft im Europarat
hat sich Georgien stärker an Europa
gebunden und damit auch an die eu-
ropäische Menschenrechtskonvention
und den europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg«, erklärt
Prof. Dr. Edward Schramm, der das
Projekt leitet. »Gleiches gilt für den In-
ternationalen Strafgerichtshof in Den
Haag. Die von diesen Institutionen
vorgegebenen Standards müssen also
bei der nationalen Rechtsprechung
bzw. im Strafverfahren berücksichtigt
werden.« Für Georgien sei diese Frage
hochaktuell, denn in Den Haag werden
derzeit mögliche Kriegsverbrechen aus
dem russisch-georgischen Konflikt von
2008 untersucht. »Die georgische Straf-
justiz muss bei der Verfolgung solcher
Kriegsverbrechen mit den internatio-
nalen Gerichtshöfen kooperieren und
dafür braucht es sowohl Strukturen als
auch rechtliche Rahmenbedingungen«,
erklärt der Strafrechtsexperte.
Handbuch soll entstehen
Darüber hinaus erhält die Schwarz-
meer-Republik durch das Assoziie-
rungsabkommen erhebliche Subventio-
nen von der EU. Auch hier fordert der
westliche Partner rechtliche Verfahren,
die dafür sorgen, dass die Mittel recht-
mäßig verwendet werden. Im Rahmen
des Projektes soll u. a. ein Handbuch
zum europäisierten und internationa-
len Strafrecht entstehen.
T E X T: S E BA S T I A N H O L L S T EI N
Justitia – Hüterin der Gerechtigkeit.