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Gleichstellung und Familie
Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags
Die FSU begreift Gleichstellung als eine gesamtuni-
versitäre Aufgabe, deren Gelingen der Einbeziehung
und des Commitments aller Universitätsangehöriger,
insbesondere der Führungskräfte, bedarf. Damit in die
Gleichstellungssteuerung und -umsetzungsarbeit alle
universitären Handlungsfelder und Bereiche sowie
die gleichstellungsbezogene Interessensvertretung
gleichermaßen einbezogen sind, wurden interne
Kooperationsstrukturen eingerichtet, die eine vertief-
te, horizontal und vertikal vernetzte Zusammenarbeit
von zentralen und dezentralen Einheiten ermöglichen.
Strategische Steuerung und Qualitätsmanagement lie-
gen im Verantwortungsbereich des Vizepräsidenten für
wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.
Dieser wird durch die strategische Steuerungsgrup-
pe Gleichstellung unterstützt, die sich aus den für
die universitären Handlungsfelder verantwortlichen
Führungskräften, der FSU-Gleichstellungsbeauftragten
und Vertretern der Fakultäten zusammensetzt. Ein
Gleichstellungsforum der Fakultäten bietet Gelegen-
heit zum einschlägigen Informations- und Erfahrungs-
austausch zwischen Fakultätsleitungen, Hochschullei-
tung und der FSU-Gleichstellungsbeauftragten. Die
gleichstellungsbezogene Interessenvertretung wird
über das von der FSU-Gleichstellungsbeauftragten
geleitete Gleichstellungsbüro sowie die im Gleich-
stellungsbeirat organisierten dezentralen Gleich-
stellungsbeauftragten geleistet. Zur Wahrnehmung
ihres gesetzlichen Auftrags waren die zentrale und
die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in die
einschlägigen ebenen- und bereichsspezifischen Lei-
tungs- und Steuerungsgremien eingebunden, nahmen
Gleichstellungsinteressen in Berufungskommissionen
wahr und waren zentrale Ansprechpersonen für ein-
schlägige Beratungen und Anfragen.
Für ihre vorbildlich an Chancengleichheit und Fami-
lienfreundlichkeit orientierte Personal- und Hoch-
schulpolitik ist die FSU Trägerin des Total-Equality
Prädikats. Zur fortlaufenden Qualitätssicherung
beteiligte sich die Universität im Rahmen der for-
schungsorientierten Gleichstellungsstandards der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auch
im Berichtsjahr an der jährlichen Datenabfrage zur
Gleichstellungssituation an der Universität. Im An-
schluss an die 2014 erfolgte Auswahl der FSU zur
Teilnahme am Professorinnenprogramm II konnten
für den Zeitraum von 2015 bis 2020 Mittel in Höhe
von insgesamt 1.174.134,50
€
zur Förderung von Pro-
fessorinnen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und
Studentinnen in Bereichen, in denen Frauen unterre-
präsentiert sind, eingeworben werden.
Zur weiteren Qualitätsentwicklung wurden die
aktiven Kooperationen mit externen landes- und
bundesweiten gleichstellungsbezogenen Kompe-
tenznetzwerken fortgesetzt und intensiviert. Die
gleichstellungsbezogene Kooperation der neun Thü-
ringer Hochschulen wurde über das an der FSU an-
gesiedelte Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstel-
lung (TKG) koordiniert und unterstützt. Drei der vier
TKG-Arbeitskreise wurden von Angehörigen der FSU
geleitet. In diesen Arbeitskreisen wurde der Leit-
faden „Sag’s doch gleich“ zur Verwendung gender-
sensibler Sprache sowie in Kooperation mit der Lan-
deskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der
Thüringer Hochschulen „Handlungsempfehlungen
zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten
in Berufungsverfahren an den Thüringer Hochschu-
len“ entwickelt, der im Wesentlichen auf den 2008
vom Senat der FSU verabschiedeten Handlungsemp-
fehlungen zu Gleichstellung in Berufungsverfahren
basiert. Ein System zum Monitoring der Gleichstel-
lungssituationen an den Thü
ringer Hochschulen wur-
de vorbereitet.