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VIII
Personal, Haushalt, Infrastruktur
Die Planung und Abrechnung des Haushalts, die
Führung des Rechnungswesens und die Abwicklung der
Einkaufsprozesse im Dezernat Finanzen und Beschaffung
sind nach wie vor von Prozessanpassungen, die sich
insbesondere aus der Umstellung auf eine kaufmännische
Buchhaltung ergeben, geprägt. Dabei im Blick sind
immer die Nutzung vorhandener Möglichkeiten für
Effizienzsteigerungen und die Verbesserung des
Dienstleitungsservice für alle Hochschuleinrichtungen
an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
So wurden im Jahr 2014 im Dezernat Finanzen und
Beschaffung u. a.
• die Richtlinien zur Führung der Bücher und zum
Zahlungsverkehr aktualisiert,
• die Zollangelegenheiten der FSU gebündelt und in
einen geordneten Prozess überführt,
• eine Exkursionsrichtlinie im Entwurf erarbeitet
und mit den betroffenen Fakultäten abgestimmt.
Derzeit wird ein Test für ein neues Verfahren der
Exkursionsanmeldung sowie -abrechnung mit
ausgewählten Anwendern durchgeführt.
Der Abteilung Einkauf ist es gelungen, federführend
mit anderen Hochschulen Thüringens erstmals ei-
nen landesweiten Rahmenvertrag zur Lieferung von
Hard- und Software für Hochschulen sowie weite-
ren Institutionen im Bereich Forschung und Lehre
abzuschließen. Ein weiterer, ebenfalls landeswei-
ter Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromöbeln,
befindet sich derzeit in der Vorbereitungs- und
Abstimmungsphase. Im vergangenen Jahr erfolg-
te der Start der universitätsweiten Sachanlagenin-
ventur, die bis Ende 2016 abgeschlossen sein soll.
Die Abteilung Finanzbuchhaltung hat sich intensiv
mit Themen wie
• der elektronischen Verarbeitung von Ausgangs-
rechnungen für Teilnehmerentgelte u. ä. per
Schnittstellendatei oder
• der Umstellung des gesamten Zahlungsverkehrs
auf das neue SEPA-Verfahren
beschäftigt und konnte damit bis dahin notwendige
manuelle Tätigkeiten reduzieren.
Haushaltswirtschaft/Wirtschaftsplan
Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Durch die konsequente und individuelle Beratung in
der Personalbetreuung konnte der Anteil der Erstver-
träge nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG mit einer Mindest-
laufzeit von zwei Jahren von ca. 43% in 2011 auf ca.
65% in 2013 und 2014 gesteigert werden. Dies un-
terstreicht den verantwortungsbewussten Umgang
der FSU mit Befristungsregeln. Dazu beigetragen
haben sicher auch die gut besuchten Informations-
veranstaltungen des Dezernates für Personalangele-
genheiten zum WissZeitVG für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Für die Vorgesetzten gibt es ein geson-
dertes, gern angenommenes Angebot.
www.dr.uni-jena.de/drmedia/WissZeitVG.pdf
Dezernat 5
Personalangelegenheiten
Dr. Uta Bock
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 1
07743 Jena
Telefon 03641 931500
dez5@uni-jena.deKontakt
Anliegen ist die Information über die Regelungen des
WissZeitVG, deren Möglichkeiten und Grenzen so-
wie die Transparenz in der konkreten Anwendung an
der Universität. Ein besonderer Dank gilt den Teilneh-
merinnen und Teilnehmern dieser Veranstaltung, die
diese Idee aufgriffen und einen Leitfaden zum Thema
zur besseren Verständlichkeit und Anschaulichkeit
erarbeitet haben.