Studienstartbroschüre Sommer 2024

48 Bei Fragen oder Problemen hilft möglicherweise ein Blick auf die folgende Internetseite oder eine Nachfrage im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) bzw. im Internationalen Büro (IB). uni-jena.de/rueckmeldung Im SSZ können Sie den Semesterbeitrag auch direkt per EC-Karte bezahlen, falls Sie nicht überweisen möchten oder können. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Sie können den Betrag auch in Raten überweisen; wichtig ist dabei nur, dass zum Stichtag der gesamte Betrag überwiesen ist. Die Stückelung ist Ihnen jedoch selbst überlassen. Wichtig ist dann aber die immer gleiche Nutzung des richtigen Verwendungszweckes, um die Überweisungen auf Ihrem »Personenkonto« sammeln zu können. Die Überweisungsdaten für Ihren Semesterbeitrag lauten (am Beispiel des SoSe 2024): Universität Jena IBAN DE09 8200 0000 0083 0015 03 BIC MARKDEF1820 Verwendungszweck: 241-XXXXXX-799 Name, Vorname [XXXXXX= Matrikelnummer] Bitte beachten Sie, dass die ersten drei Zahlen des Verwendungszweckes das jeweilige Bezugssemester verschlüsseln. D.h. diese Zahlen werden jedes Jahr neu angepasst. Die o.g. »241-« bedeutet SoSe 2024; die nächste Zahlung (Ihre »Rückmeldung) wird dann mit »242-« (für das WiSe 2024/25) und danach mit »251-« (für das SoSe 2025) usw. beginnen. Denken Sie bitte daran, dass es, nachdem Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen haben, je nach Bank bis zu einer Woche dauern kann, bis das Geld bei der Universität angekommen ist. Ist der Betrag ordnungsgemäß überwiesen, können Sie sich Studienbescheinigungen und Ihr Datenkontrollblatt für das neue Semester über Friedolin ausdrucken und Ihre thoska neu validieren. Sollte es Probleme bei der Zuordnung eingehender Beträge geben, müssen Sie dem SSZ Ihre erfolgte Überweisung mittels Kontoauszug oder Bank-Bareinzahlungsbeleg nachweisen. Falls Sie sich von Ihrem Studium beurlauben lassen, steht es Ihnen frei, den Semesterbeitrag zu zahlen. Wenn Sie nicht zahlen wollen, müssen Sie eine Befreiung im Rahmen der Beurlaubungsbeantragung vor dem Rückmeldetermin beim SSZ beantragen. Falls Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben und dann doch ein Freisemester beantragen, kann Ihnen das Geld zurückerstattet werden. Dies ist ebenfalls nur dann möglich, wenn Sie dies vor Beginn des Semesters über die Vorlage des Urlaubsantrages sowie Ihrer thoska beantragen. Im Falle einer Beurlaubung und Nichtzahlung des Semesterbeitrags ruhen auch alle anderen Vergünstigungen, die Studierende erhalten. Zum Beispiel hätte Ihre thoska in einer solchen Situation keine Gültigkeit als Semesterticket!

RkJQdWJsaXNoZXIy OTI3Njg=